Statuten 
«Der vorliegende Teil gilt sinngemäss für weibliche, juristische und eine Mehrzahl von Personen» | ||||||
A. NAME UND ZWECK | ||||||
Art. 1 | NAME |
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Art. 2 | ZWECK |
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a. | Koordination und Vereinheitlichung des Fachunterrichts in der Gastronomieausbildung |
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b. | Zusammenarbeit mit Behörden, insbesondere mit den Ämtern für Berufsbildung, Berufs- und Fachschulen, Lehrbetrieben, Berufs- und Fachverbänden |
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c. | Weiterbildung der Mitglieder durch Kurse, Vorträge, Studienreisen, Mitteilungen und Publikationen in der Fachpresse |
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d. | Vorschlags- und Antragswesen für Weiterbildungskurse an Behörden, SIBP, Berufs- und Fachverbände insbesondere der H & Gf |
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e. | Erarbeitung sowie Begutachtung zeitgemässer Lehrpläne, Lehrmittel und Unterrichtshilfsmittel |
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f. | Interessenvertretung gegenüber Amtsstellen, Schulen und Berufsverbänden |
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B. MITGLIEDSCHAFT | ||||||
Art. 3 | KATEGORIEN Die Vereinigung besteht aus: 1. Aktivmitgliedern 2. Passivmitgliedern 3. Fördermitgliedern 4. Ehrenmitgliedern |
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Art. 3.1 | AKTIVMITGLIEDER |
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Art. 3.2 | PASSIVMITGLIEDER |
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Art. 3.3 | FÖRDERMlTGLIEDER |
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Art. 3.4 | EHRENMITGLIEDER |
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Art. 3.5 | AUFNAHME VON MITGLIEDERN |
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Art. 3.6 | AUSTRITT Die Mitgliedschaft erlischt: - durch schriftliche Austrittserklärung auf Ende des Kalenderjahres - durch Tod des Vereinsmitgliedes - durch Nichtbezahlung zweier verfallener Jahresbeiträge nach erfolgloser Mahnung Mit dem Austritt erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen. |
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Art. 3.7 | AUSSCHLUSS |
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C. ORGANISATION | ||||||
Art. 4 | ORGANE Die Organe der Vereinigung sind: |
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1. | Hauptversammlung der Mitglieder Fachbereich Administration, Hauswirtschaft, Küche, Service) |
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2. | Vorstand |
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3. | Rechnungsrevisoren |
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HAUPTVERSAMMLUNG |
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Art. 5 | EINBERUFUNG |
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Art. 6 | DURCHFÜHRUNG |
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Art. 7 | BEFUGNISSE Die Hauptversammlung hat folgende Befugnisse: |
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1. |
Genehmigung des Geschäftsberichtes des Präsidenten | |||||
2. |
Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung | |||||
3. |
Entgegennahme und Genehmigung der Jahresrechnung mit dem Budget und dem Revisorenbericht | |||||
4. |
Wahlen 4.1 … des Präsidenten 4.2 … der Vorstandsmitglieder 4.3 … der Rechnungsrevisoren |
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5. |
Mutationen | |||||
6. |
Ehrungen | |||||
7. |
Festsetzung der Jahrebeiträge | |||||
8. |
Tätigkeitsprogramm | |||||
9. |
Änderung der Statuten | |||||
10. |
Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder | |||||
11. |
Bestimmung des nächsten Tagungsortes | |||||
12. |
Auflösung und Liquidation der Vereinigung | |||||
Die Hauptversammlung kann nur über Traktanden Beschluss fassen, die mit der Einladung bekannt gegeben worden sind. Anträge sind spätestens acht Wochen vor der Hauptversammlung dem Präsidenten schriftlich einzureichen. |
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Art. 8 | VORSTAND |
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Art. 9 | BEFUGNISSE DES VORSTANDES Der Vorstand entscheidet in folgenden Angelegenheiten: 1. Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung 2. Verwaltung des Vermögens 3. Aufstellung der Jahresrechnung 4. Einberufung der Hauptversammlung 5. Bestellung von Spezialkommissionen 6. Aufnahme von Mitgliedern 7. Verwaltung der Homepage |
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REVISOREN | ||||||
Art. 10 | RECHNUNGSPRÜFUNG |
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D. FINANZIELLES UND RECHNUNGSWESEN | ||||||
Art. 11 | JAHRESBEITRÄGE |
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Art. 12 | JAHRESRECHNUNG |
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Art. 13 | HAFTUNG Für die Verbindlichkeit der SGFV haftet nur das Vereinsvermögen. |
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E. SITZ DER VEREINIGUNG | ||||||
Art. 14 | Als Sitz der Schweizerischen Gastronomiefachlehrer Vereinigung gilt der Wohnsitz des Präsidenten. |
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F. PUBLIKATIONSORGANE | ||||||
Art. 15 | Als Publikationsorgan gilt unsere Internetseite (www.sgfv.ch).
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G. AUFLÖSUNG
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Art. 16 | AUFLÖSUNG |
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Art. 17 | LIQUIDATION |
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H. SCHLUSSBESTIMMUNGEN | ||||||
Art. 18 | Diese Statuten sind an der Hauptversammlung vom 4. Mai 1996 angenommen worden und wurden am 24. Mai 2003 in Bern, am 8. Mai 2010 in Delémont angepasst. |
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Delémont, 8. Mai 2010 | ||||||
Für die Schweizerische Gastronomiefachlehrer-Vereinigung |
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Der Präsident: Dante Tettamanti |
Die Sektretärin: Rosmarie Heimann |